Bei Bedarf und vor allem in Bezug auf Weiterentwicklung, Fehlersuche und Optimierungen kann Enotrac zudem selbst komplexe Messungen und Auswertungen anbieten und durchführen.

Die Homologation der geänderten Komponenten oder Teilsysteme erfolgt entweder auf Basis der Vorgaben der Technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets der EU, insbesondere den Vorgaben in der Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 und der Verordnung (EU) 2018/545 oder als nationales Zulassungsverfahren, z. B. der EBV in der Schweiz.

Dank unserer langjährigen, engen Zusammenarbeit mit SCONRAIL sind unsere Projektingenieurinnen und Projektingenieure bezüglich der Prozesse und Vorgaben in europäischen Genehmigungsverfahren immer auf dem neusten Stand. Sie kennen die Anforderungen und Arbeitspraxis der Stellen und können dadurch ein reibungsloses Nachweisverfahren sicherstellen.

Auch in nationalen Zulassungsverfahren verfügt Enotrac über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Sicherheitsnachweisen, dem Einsatz als unabhängiger Sachverständiger, der Antragstellung und der Koordination der beteiligten Stellen.

Bevor sie den Überblick im Paragrafendschungel verlieren, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne auch beratend zur Seite, um ihre Organisation auf die sich stetig ändernden Vorgehensweisen einzustellen und zu befähigen.

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